Dokumente in der Kategorie
Recht
Polizeirechtlicher Schutz
Größe: 25 KB | Format: doc | Datum: 06.05.2008
Strafrecht bei häuslicher Gewalt
Strafrecht bei häuslicher Gewalt
Im Rahmen von häuslicher Gewalt können mehrere Straftaten verwirklicht sein, wie z.B. Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch. Eine Strafanzeige können Sie selbst nach einer Straftat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Während eines Polizeieinsatzes nimmt die Polizei eine Strafanzeige von Amts wegen auf. Im Rahmen der Strafverfolgung werden Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft durchgeführt und Beweismittel gesichert (z.B. Fotos von den Verletzungen und vom Zustand der Wohnung) und Zeugen vernommen (Nachbarn etc.). Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber, ob gegen den Täter Anklage bei Gericht erhoben wird. Sie kann einen fehlenden Strafantrag des Opfers durch die Bejahung des „besonderen öffentlichen Interesses“ an der Strafverfolgung ersetzen und das Strafverfahren weiter verfolgen.
Größe: 24 KB | Format: doc | Datum: 06.05.2008
Zivilrechtlicher Schutz
Parallel zu den polizeirechtlichen Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt wurde auf Bundesebene am 11.12.2001 das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz) erlassen.
Größe: 26 KB | Format: doc | Datum: 06.05.2008
Förderrichtlinie FG M-V
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauen- und Mädchenhäusern, Notrufen und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt und Interventionsstellen und von Männerberatungsstellen Erlass der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 01.01.2007
Größe: 48 KB | Format: pdf | Datum: 23.06.2008
Antrag für Opfer von Gewalttaten (OEG)
Hier finden Sie das Antragsformular auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) auf Heilbehandlung für inzwischen folgenlos abgeheilte Gesundheitsstörungen
Größe: 27 KB | Format: pdf | Datum: 23.06.2008
Wege aus der Gewalt - russisch
Die Broschüre zeigt Wege aus der häuslichen Gewalt und Möglichkeiten der Unterstützung. Sie wurde von Frauen helfen Frauen e.V. erstmalig im Oktober 2003 herausgegeben. 2007 erschien die 4. aktualisierte Auflage, diesmal erstmalig auch in russischer Sprache.
Größe: 92 KB | Format: pdf | Datum: 23.06.2008
CORAktuell 19. Jg. 2008
Fachinformationsdienst CORAktuell - 19. Ausgabe - Dez. 2008
Themen:
Opferschutz im Strafverfahren
Im Fokus: Strafverfahren bei häuslicher Gewalt und bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder
Größe: 364 KB | Format: pdf | Datum: 25.03.2009
Frankfurter Thesen - "Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht"
Abschließende Forderungen des Kongresses (Frankfurter Thesen) „Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht“ in Frankfurt am Main am 18./19. Januar 2008
Größe: 78 KB | Format: pdf | Datum: 27.04.2009
Antrag Beratungshilfe
Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe an das Amtsgericht. Durch die Beratungshilfe soll es Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen.
Größe: 120 KB | Format: pdf | Datum: 24.07.2009
Wege aus der häuslichen Gewalt 2009
Informationsbroschüre für Betroffene über häusliche Gewalt, gesetzliche Schutzmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten
Größe: 521 KB | Format: pdf | Datum: 28.08.2009
Handreichung Schutz kindlicher Zeugen
Bundeseinheitliche Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-) Zeugen im Strafverfahren herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Aus dem Vorwort: Wenn ein Kind Opfer einer Sexualstraftat oder eines anderen Verbrechens geworden ist, trifft alle eine ganz besondere Verantwortung, die mit der Aufklärung und Strafverfolgung befasst sind oder dem Kind helfen können: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gerichtshilfe, Jugendamt und Soziale Dienste. Mehr noch als in anderen Fällen kann es bei der Strafverfolgung hier nicht allein um die Frage von Schuld und Strafe für den Täter gehen. Vielmehr muss gerade auch die Sorge um das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Der Umgang mit Kindern, die Opfer von Straftaten geworden sind, muss behutsam, einfühlsam, kurz: kindgerecht gestaltet sein, weil nur so weiterer Schaden durch das Ermittlungs- und Strafverfahren vermieden werden kann. Nur auf diesem Wege kann es auch gelingen, Feststellungen zum Sachverhalt zu treffen, die ein Gerichtsverfahren tragen können. Kinder haben häufig Hemmungen, über die Tat zu sprechen oder Details des Tatherganges in juristisch einwandfreier Art und Weise darzulegen. Sie können auch Mehrfachvernehmungen nur schwer verarbeiten. Deshalb müssen die Verantwortlichen alles daran setzen, eine „zweite Viktimisierung“ oder nochmalige Traumatisierung zu vermeiden.
Größe: 145 KB | Format: pdf | Datum: 25.09.2009
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Auszug aus dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen
Größe: 330 KB | Format: pdf | Datum: 25.09.2009
Ich habe Rechte
Adressen aller Unterstützungeinrichtungen für Betroffene von Straftaten im Polizeidirektionsbereich Rostock
Größe: 726 KB | Format: pdf | Datum: 19.01.2010
Ich habe Rechte
Poster: Ich habe Rechte Hilfe und Beratung für Betroffene von Straftaten
Größe: 488 KB | Format: pdf | Datum: 21.01.2010
2. Landesaktionsplan Mecklenburg-Vorpommern
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein vielschichtiges, gesamtgesellschaftliches Problem, welches multi- institutionell und multiprofessionell bekämpft werden muss. Die dazu notwendige abgestimmte Intervention wird über die Kooperation und Vernetzung aller an der Intervention beteiligten Institutionen erreicht. Diese Institutionen sind: die Polizei, die Justiz, die Unterstützungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Frauen, Jugend- und Sozialämter, der Kinderschutz, das Gesundheitswesen, der Bereich der Erziehung und Bildung und Angebote der Täterarbeit. Die Notwendigkeit von interdisziplinärer Koordinierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist im 2. Landesaktionsplan Mecklenburg-Vorpommern von 2005 formuliert.
Größe: 329 KB | Format: pdf | Datum: 04.05.2010
LfK Informationsblatt Betroffene Stalking
In Mecklenburg-Vorpommern haben die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, die Beratungsstellen für Betroffene von Straftaten, die Frauenhäuser, Kontakt- und Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt und der WEISSE RING Erfahrungen in der Unterstützung von Stalkingopfern. Diese Einrichtungen beraten sie zu rechtlichen und praktischen Schutzmöglichkeiten, begleiten sie gegebenenfalls zu Behörden und vermitteln sie bei speziellen Problemen an geeignete Einrichtungen weiter. Die Beratung wird kostenlos und vertraulich angeboten. Die Unterstützung wird unabhängig davon gewährt, ob eine Strafanzeige erstattet wurde und ist auf Wunsch anonym. Für Frauen als Opfer von Stalking bieten in besonders gefährlichen Situationen die Frauenhäuser sichere Unterkunft und Unterstützung.
Größe: 456 KB | Format: pdf | Datum: 17.05.2010
BMFSFJ Arbeitshilfe FamFG
Die Bund-Länder Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt hat eine Arbeitshilfe erstellt, mit der auf die besonderne Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Vorliegen häuslicher Gewalt hingewiesen wird. Die Arbeitshilfe richtet sich an Familiengerichte, Jugendämter, Sachverständige, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Frauenhäuser, Beratungsstellen und Interventionsstellen.
Größe: 912 KB | Format: pdf | Datum: 15.08.2011
Deutsche Fassung der Convention 210 German (CAHVIO)
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CAHVIO). Council of Europe Treaty Series — № 210
Größe: 273 KB | Format: pdf | Datum: 15.02.2012
Empfehlungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zum Verfahren im Falle einer Kindeswohlgefährdung
Empfehlungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zum Verfahren im Falle einer Kindeswohlgefährdung
Größe: 2 MB | Format: pdf | Datum: 03.05.2012
Empfehlungen der (Landes-)Arbeitsgruppe zur Einrichtung örtlicher Fachkreise
Empfehlungen der (Landes-)Arbeitsgruppe zur Einrichtung örtlicher Fachkreise in Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung der Jugendämter, der Familiengerichte, des Landesjugendamtes, des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Gesundheit (Stand: Juli 2010)
Größe: 73 KB | Format: pdf | Datum: 03.05.2012
















