
Dokumente mit dem Schlüsselwort
Begriffe
Begriff - Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt
ist jede Art versuchter oder vollendeter körperlicher, seelischer und sexualisierter Misshandlung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft. Opfer sind vornehmlich Frauen und Kinder, in Einzelfällen auch männliche Personen. Als Tatorte kommen neben Räumlichkeiten der häuslichen Gemeinschaft auch andere Orte in Betracht. Eine häusliche Gemeinschaft besteht, wenn:
o sie ehelicher oder nichtehelicher Art ist
o wenn sie sich in Trennung / Auflösung befindet
aus: Erlass des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern über polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vom 1.03.2002, Az.: II 430-1/200.14.00 Polizeiliches Maßnahmekonzept zur Wahrnehmung der neuen Befugnisse nach § 52 Abs.2 und Abs.3 SOG MV
Größe: 30 KB | Format: pdf | Datum: 20.10.2008
Begriff - Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist jedes Verhalten, dass die sexuelle Selbstbestimmung, die Entwicklung und Entfaltung der individuellen Sexualität oder die sexuelle Intimsphäre verletzt.
Der Begriff "sexualisiert" verdeutlicht, dass sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden, um Gewalt und Macht auszuüben.
Beispiele für sexualisierte Gewalt sind: anzügliche und aufdringliche Blicke, sexuell herabwürdigende Kommentare und Gesten, unerwünschte Berührungen, die Aufforderung zu ungewollten sexuellen Handlungen, Stalking, sexuelle Nötigung, sexuelle Kindesmisshandlungen, sexuelle Übergriffe unter Kindern, unter Jugendlichen, Vergewaltigungen etc.
Größe: 27 KB | Format: pdf | Datum: 20.10.2008
Begriff - Sexuelle Kindesmisshandlung
Sexuelle Kindesmisshandlungen (sexueller Missbrauch) umfassen solche sexuelle Handlungen, die an oder vor einem Kind durch einen Erwachsenen / Jugendlichen stattfinden...
Größe: 27 KB | Format: pdf | Datum: 20.10.2008