16.05.2022

 

Am 16.05.2022 veröffentlichte der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) ein Papier zu „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen - Handlungsempfehlungen in Politik und Praxis“.


Diese 19-seitige Empfehlung in vier Themenfeldern, soll als Verweis auf die Notwendigkeit einer übergreifenden Gewaltschutzstrategie verstanden werden sollte.


Der Fokus liegt hierbei auf einer wirksamen Gewaltprävention und wird durch die Relevanz des Opferschutzes und einer wirkungsvollen Intervention nach Gewalterfahrungen erweitert.


Das Papier richtet sich an Regierungen auf Bundes- und Länderebene, an die Sozialhilfeträger sowie die Fachkräfte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe.


Als Bezugsrahmen wird sich auf die UN- Behindertenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention bezogen.


Bemerkenswert sind die konkreten Handlungsempfehlungen, Hinweise und Bedarfe, um den Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe umfänglich und nachhaltig zu implementieren.


Unter folgendem Link ist das Papier zu downloaden:

https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20220516_Gewaltschutz.html;jsessionid=CE0C11AC02653E1F14383F3AB4519B8E.intranet231

 

oder hier als direkter Download: