12.07.2019

Rund 50.000 Frauen sind 2017 nach einer UN-Studie von ihrem Partner oder von Familienangehörigen weltweit getötet worden.

04.07.2019

Anlässlich des Datenmissbrauches und der sexuellen Belästung Minderjähriger durch Polizisten in M-V haben sich CORA und die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Rostock positioniert.

Der Nordkurier veröffentlichte am 03.06.2019 einen Artikel, nach welchem Polizisten die persönlichen Daten von Zeuginnen missbraucht haben sollen, um Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Bei den Kontaktaufnahmen via WhatsApp handele es sich um sexuelle Annährungsversuche gegenüber einer 13-jährigen und einer 15-jährigen. Der Landesdatenschutzbericht des Beauftragten Heinz Müller (SPD) deckte diese Fälle auf, in welchen die Polizisten dienstlich erworbene Daten für private, potenziell strafrechtlich relevante Zwecke, verwendeten. Diese Ausnutzung ihrer beruflichen Macht gegenüber Minderjährigen ist erschütternd und gefährdet das Vertrauen gegenüber der Berufsgruppe.

Beide Polizisten haben bis dato nur Konsequenzen aufgrund des Verstoßes gegen den Datenschutz erhalten. Gegen den Polizisten, der der 15-jährigen sexualisierte Nachrichten sendete, besteht ein Disziplinarverfahren. Der andere Beschuldigte akzeptiere sein Bußgeld nicht - in seinem Fall wird vor dem Amtsgericht Schwerin verhandelt.

CDU-Innenpolitiker Marc Reinhardt zeigte sich gegenüber dem Nordkurier am 05.06.2019 entsetzt und forderte, dass das Innenministerium im Innenausschuss über die konkreten Vorwürfe und weitere Konsequenzen für die Polizisten berichtet.

Erschreckend ist, dass die beiden Fälle erst durch den Jahresabschlussbericht bekannt wurden und bis dato ausschließlich Konsequenzen begründet durch die Verletzung des Datenschutzes erfolgten.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen die beiden Polizisten waren von den Staatsanwaltschaften eingestellt worden. Laut des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft werden die Sachverhalte nun erneut geprüft. Ein konsequentes behördeninternes Vorgehen ist den Betroffenen, den Bürger*innen und der Gesellschaft zu wünschen, um diese Vorfälle nicht charakteristisch für die Ermittlungsbehörden in MV zu erleben.

Bisher wenig Berücksichtigung fand im öffentlichen Diskurs die Bedeutung des Handelns der betreffenden Polizisten für die betroffenen Mädchen. Das eine Mädchen suchte die Hilfe der Polizei, nachdem ihre intimsten Grenzen, ihr Vertrauen und ihre körperliche Integrität durch sexualisierte Gewalt tief verletzt wurden. Das andere Mädchen fand den Mut, eine Zeuginnenaussage in einem Missbrauchsfall zu tätigen. Anstatt Schutz zu erfahren, wurden sie sexuell bedrängt und herabgewürdigt. Dieses Erleben dürfte für die Betroffenen und ihre Gefühle weitaus schlimmere Auswirkungen haben, als der Datenmissbrauch. Aufgrund dessen sowie aufgrund der mehr als fragwürdigen Motivation der beiden Polizisten sollten sich dienstrechtliche Maßnahmen jenseits von Bußgeldern wegen Datenmissbrauchs unbedingt anschließen.

Das Beratung- und Hilfenetz in MV bietet Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt vertraulich, kostenfrei und parteilich Hilfe und Unterstützung an. Wir ermutigen Betroffene und Angehörige Kontakt zu den Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe aufzunehmen.

29.04.2019

Die Fallzahlen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Zwangsverheiratung in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2018 liegen nun vor. Dabei ist ein deutlicher Anstieg der Fälle zu verzeichnen.