25.03.2021

Das Bundesjustizministerium regt aktuell eine Gesetzesänderung an, um Betroffene von Stalking und Cyberstalking effektiver zu schützen.



 

Am gestrigen 24. März hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.

Die Journalistin Chris Köver fasste dies am 24.2.2021 auf Netzpolitik.de kritisch zusammen:

"Zum einen geht es um zwei kleine Worte aus dem geltenden Gesetzestext, die in der Praxis für Probleme sorgen. Strafverfolger:innen müssen Verdächtigen bisher nämlich „beharrliches“ Stalking nachweisen, das außerdem geeignet ist, die Lebensgestaltung Betroffener „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Doch wo beginnt Beharrlichkeit, fragen sich seither Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Textauslegung, und was ist schon schwerwiegend? Nach einer Evaluation des Gesetzes mit teils ernüchternden Rückmeldungen will das Ministerium die Hürden der Strafbarkeit jetzt senken und die Anwendung des Paragraphen erleichtern: „beharrlich“ soll laut Entwurf durch „wiederholt“, „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden.

Zum anderen soll eine Reihe von Stalking-Praktiken neueren Typs mit der Reform Einzug in das Strafgesetzbuch halten. Im Prinzip ist Online-Stalking schon heute strafbar. Sowohl die wiederholte Belästigung über Social Media als auch die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, mit der Stalker ihre Opfer oft traktieren, sind im Paragrafen 238 [StGB, Anmerkung CORA] bereits abgedeckt.

Stalking geschehe jedoch auch dadurch, dass Täter sich über Spionage-Apps Zugang zu E-Mail- oder Social-Media-Konten der Betroffenen verschafften und deren Bewegungsdaten abgriffen, heißt es in der Begründung zum Gesetzesvorschlag. Auch die Diffamation mit dem Vortäuschen einer Identität und das unerlaubte Veröffentlichen von Nacktbildern wird explizit erwähnt. Das Ministerium sieht hier „gesetzlichen Anpassungsbedarf“."

Es ist wünschenswert, dass Betroffene von Stalking und Cyberstalking besser gesetzlich geschützt werden sollen. Im Vorfeld hatten die Dachverbände Frauenhauskoordinierung und der bff die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben.

 

Hilfe:

Einen Leitfaden, um sich vor Cyberstalking zu schützen, finden Sie hier.

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern leben und von Stalking durch eine*n Ex-/Partner*in betroffen sind, können Sie sich kostenfrei durch eine Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Ihrer Nähe beraten lassen.

Der untenstehende Flyer des Landespräventionsrats für Kriminalitätsvorbeugung M-V informiert Betroffene über ihre Rechte.

Wenn Sie nicht in M-V leben und von Stalking betroffen sind, hilft Ihnen das bundesweite Hilfetelefon weiter oder der Weisse Ring.