16.03.2021

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt M-V hat eine Stellungnahme anlässlich des geplanten Rechtsanspruchs veröffentlicht.



 

Seit mehreren Jahren wird auf Bundes- und Länderebene über einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von Gewalt diskutiert, womit ein Frauenhausplatz aber auch die Beratung in einer Fach-/Beratungsstelle gemeint sein kann. Dass ein einklagbarer und verbindlicher Rechtsanspruch ein großer Fortschritt für den Gewaltschutz in Deutschland wäre, ist unbestritten und auch einhellige Meinung bei den Expert*innen. Über die Frage einer angemessenen Finanzierung, etwa für einen Frauenhausplatz, und wie eine faire Kostenregelung zwischen Bund, Ländern und Kommunen aussehen kann, herrscht jedoch Uneinigkeit in der Politik und in den bundesweiten Interessenvertretungen der Anti-Gewalt-Arbeit.

Die LAG der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den geplanten bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ebenso wie die Landeskoordinierungsstelle CORA. Anlässlich der möglichen einzelfallabhängigen Finanzierung des Rechtsanspruchs über das SGB XII hat die LAG eine Stellungnahme veröffentlicht, die die spezifische Situation in M-V schildert und erläutert, welche kritischen Folgen ein solches Finanzierungsmodell für die Betroffenen (z.B. Asylsuchende, Studierende, Rentner*innen) aber auch für die Mitarbeiter*innen in M-V hätte. Sie finden die vollständige Stellungnahme unten zum kostenfreien Download als PDF.

Weiterlesen:

Eine weitere kritische Stellungnahme zur einzelfallabhängigen Finanzierung des Rechtsanspruchs der Kolleginnen des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. vom September 2020 finden Sie hier.

Der deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte bereits im November 2019 eine verbesserte Finanzierung von Schutzunterkünften und Fachberatungsstellen gefordert, um der Umsetzung der Istanbul-Konvention gerecht zu werden.