30.11.2020

Neue wissenschaftliche Veröffentlichung schlägt Fortbildungen für Richter*innen vor.


Bildquelle: Tim Reckmann / Flickr.de

Am 25. November 2020 wurde das Working Paper "Genderstereotype und Vergewaltigungsmythen in Sexualstrafverfahren. Fortbildungen als Gegenmittel" von der Humbolt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR) veröffentlicht. Darin setzen sich Viola Schmitt und Lea Pilone differenziert mit Vergewaltigungsmythen auseinander, die in Sexualstrafverfahren sehr wirkmächtig sind und die Situation von sex. Gewalt Betroffener deutlich erschweren - etwa, weil ihnen nicht geglaubt wird oder sogar eine (Mit)Schuld suggeriert wird. Als Lösungen werden Fortbildungen für Richter*innen über Vergewaltigungsmythen diskutiert und auf relevante nationale und internationale Vorgaben verwiesen.

Aus dem Fazit der Analyse:

"Nach wie vor besteht ein fehlgeleitetes Bild über Vergewaltigungen, Betroffene und Täter in der Gesellschaft fort. Nicht nur wird eine Vergewaltigung häufig nicht als Ausübung von Macht und Gewalt erkannt, sondern als eine ausschließlich sexuell motivierte Tat verstanden, auch besteht Unkenntnis über die meist gravierenden Folgen für die Betroffenen sowie über das Ausmaß und die Häufigkeit des Problems. [...]

Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle sagen, dass Vergewaltigungsmythen ein Hindernis zum Zugang zum Recht für Frauen* und Betroffene darstellen. Daraus folgt, untermauert durch die verbindlichen Vorgaben aus der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention, dass der Einfluss von Genderstereotypen und falschen Vorstellungen über Vergewaltigung zu beseitigen ist und eine faire und unabhängige Justiz garantiert werden muss. Fortbildungen, die über Vergewaltigungsmythen und Genderstereotype aufklären, können diesem Ziel gerecht werden und werden von diesen Verträgen gefordert."

 

Sie finden die vollständige Analyse unten zum kostenfreien Download.