24.11.2020

Pressemitteilung des Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht.

 

 

In der am 24.11.2020 vom Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlichten Pressemitteilung heißt es:

"Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland vor rund drei Jahren hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen, die Betroffenen durch umfassende Präventionsmaßnahmen zu schützen und zu unterstützen. Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf der Bundes-, Länder- und der kommunalen Ebene und für viele verschiedene Bereiche von der Kultur- bis zur Gesundheitspolitik. Trotz wichtiger Initiativen des Bundesfrauenministeriums und stärkerer Fokussierung auf das Thema, mangelt es noch immer an ganzheitlichen politischen Maßnahmen und einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Verantwortlichkeit der Bundesministerien ist unklar, die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, auch zu sexualisierter Gewalt, bleibt unzureichend. Hinzu kommt, dass die Schutz- und Unterstützungsangebote, auch für Mädchen, mangelhaft sind, und die politischen Maßnahmen nicht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, bemängelt das Bündnis.

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Aktuell erarbeitet das BIK einen Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland und reagiert so auf die bestehenden Missstände mit direkten Handlungsempfehlungen. Der Bericht wird im Frühjahr 2021 veröffentlicht."

Die vollständige Pressemitteilung könnnen Sie unten als PDF nachlesen.